Miles

Miles

Leistungen:
Projektentwicklung und -steuerung

BGF:
20 000 m²

Bauherr:
Kabs Immobilien Invest I GmbH

Termine:
Fertigstellung 2022

Architekten:
SKAI Architekten

Vergabeverfahren:
-

„Miles“ – die Namensgebung ergibt sich aus der unmittelbaren Nähe zum Herold-Center. Der Herold war im Mittelalter ein offizieller Bote eines Lehnsherrn und unter anderem verantwortlich für die Identifizierung der Soldaten anhand ihrer Wappen im Krieg. Der Begriff „Miles“ stammt aus dem Lateinischen und bedeutet so viel wie Krieger oder Soldat. Damit greift der Projektname den Leitgedanken und gleichzeitig die größte Herausforderung der Projektentwicklung auf – die Entwicklung einer Nutzungskonzeption, die nicht als Konkurrenz, sondern vielmehr als Ergänzung zum Herold-Center wahrgenommen wird. Das Herold-Center und das geplante Objekt stehen in direkter Wechselwirkung zueinander, dienen somit einander gegenseitig. Einerseits wirkt sich die vorhandene Passantenfrequenz des benachbarten Herold-Center positiv auf die geplanten Einzelhandelsflächen aus, andererseits kann das Herold-Center durch das geplante Vorhaben, sowohl aufgrund der ergänzenden Einzelhandelsflächen, als auch aufgrund der geplanten Wohnungen, weitere Kunden gewinnen.

Die vorhandenen Gebäude, ein Möbelhaus und ein Wohngebäude aus den 1970er Jahren, werden vollständig abgebrochen. Es entsteht ein Neubau mit zwei unterirdischen und sieben oberirdischen Geschossen. Das Nutzungskonzept sieht eine Wohn- und Gewerbeimmobilie mit einer kleinteiligen Einzelhandelsnutzung im Erdgeschoss, einer Wohnnutzung in den Obergeschossen sowie Stellplätzen für den Handel und die Wohnungen vor.

Die WBRE ist seit Stunde null als Bauherrenvertretung am Projekt beteiligt. Angefangen mit einer Machbarkeitsstudie, welche unter anderem die Analyse des Standortes und des Marktes sowie die Erstellung eines Nutzungskonzeptes beinhaltet, geht es derzeit darum, Baurecht zu schaffen. Die Analyse des geltenden Baurechts hat gezeigt, dass das geplante Vorhaben den Festsetzungen des geltenden Bebauungsplans widerspricht und damit nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt.
Aus diesem Grund ist geplant, das bestehende, unzureichende Baurecht durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu ändern und zu erweitern. Nach Auslegungs- und Satzungsbeschluss des Bebauungsplans kann auch der Bauantrag gestellt werden. Mit Erteilung einer rechtskräftigen Baugenehmigung steht der Realisierung des Vorhabens nichts mehr im Wege.